Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der EC-Bau GmbH(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Anfragen über das Kontaktformular dieser Website stellen noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Anpassungen von Preis und Ausführungsfristen führen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt können vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Verzug.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Ausführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen, Pläne und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
§ 7 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäß erbrachte Leistungen abzunehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts; bei entsprechender Vereinbarung findet ergänzend die VOB/B Anwendung.
§ 8 Gewährleistung
Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Soweit die VOB/B wirksam vereinbart ist, gelten deren Regelungen zu Mängelansprüchen vorrangig.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.